myHyundai FAQs

Hier finden sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Basis für eine Registrierung bei myHyundai ist der Besitz von mindestens einem Hyundai (Fahrgestellnummer ist im Importsystem bei der Hyundai Import bekannt). Danach können Sie auch weitere Fahrzeuge wie Autos anderer Marken, Anhänger, etc. in myHyundai anlegen, um von den vielen Vorteilen zu profitieren.

Nein, die Basismitgliedschaft bei myHyundai ist für alle Hyundai BesitzerInnen kostenlos. Damit genießen Sie viele Vorteile. Nur die separate Aktivierung von kostenpflichtigen Angeboten innerhalb der myHyundai Plattform verursacht Kosten.

Der Vorbesitzer Ihres Fahrzeuges hat ein aktives Kundenkonto bei myHyundai und das Fahrzeug noch nicht als „verkauft“ gemeldet. Sie haben zwei Möglichkeiten: 1. Kontaktieren Sie den Vorbesitzer und ersuchen Sie diesen das Fahrzeug aus myHyundai zu löschen; 2. Senden Sie uns als Besitznachweis eine Kopie des Zulassungsscheines Teil 2 und den Kaufvertrag. Danach geben wir das Fahrzeug in myHyundai für Sie frei.

Als erstes geben Sie bitte das Fahrzeug in myHyundai wieder frei, damit der Folgebesitzer sich in myHyundai registrieren kann. Als zweites klicken Sie im Bereich „Kundenkonto“ auf die Schaltfläche „Kundenkonto löschen“, sollten Sie die Plattform endgültig verlassen wollen.

Senden Sie ein E-Mail an myhyundai@hyundai.at und legen Sie eine Ausweiskopie (Führerschein oder Personalausweis) und die Kopie des Zulassungscheines Teil 2 bei. Geben Sie uns Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Wir ändern dann Ihre E-Mail-Adresse im System. Danach können Sie über die Funktion „Passwort vergessen“ ein neues Passwort vergeben.

Die Modelle i10, i20, i30, i30 Kombi und KONA Benzin, KONA HEV haben Anspruch auf einen Service-Voucher. Gültig ab 1. Jänner 2023 bis 30. September 2024 nach Kauf eines neuen Hyundai. Ausschlaggebend ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses beim Hyundai-Händler.

Die Modelle KONA Elektro, IONIQ 5, IONIQ 6, TUCSON und SANTA FE haben Anspruch auf eine Hyundai Flatrate. Gültig ab 1. Jänner 2023 bis 30. September 2024 nach Kauf eines neuen Hyundai. Ausschlaggebend ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses beim Hyundai-Händler.

Alle Hyundai N-Modelle sowie STARIA (Bus und Transporter) sind vom Service-Voucher und der Hyundai Flatrate ausgeschlossen.

Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Garantiebeginn auf myHyundai den Service-Voucher aktivieren oder die Serviceflatrate buchen.

Die Service-Voucher und das Flatrate-Serviceguthaben sind jeweils immer maximal 15 Monate ab Garantiebeginn nach dem im Hyundai Wartungsplan fälligen Serviceintervall gültig. Danach verfällt der Anspruch für diese Periode. Die Voucher und Flatrate Guthaben können nicht in die nächste Periode übertragen werden.

Nein. Sie können einen Service-Voucher nicht in Bar ablösen.

Service-Voucher und Hyundai Flatrate Guthaben können nur für Servicearbeiten laut Herstellervorgabe (Hyundai Wartungsplan) eingelöst werden und gelten nur für Arbeitszeit und original Hyundai Ersatzteile im Rahmen der Servicearbeiten. Service-Voucher und Flatrate-Guthaben können nicht eingelöst werden, wenn Ersatzteile und Motoröl im Rahmen der Servicearbeiten vom Kunden beigestellt werden.

Service-Voucher oder Hyundai Flatrate können erst gebucht werden, wenn das Fahrzeug eine Fahrgestellnummer hat und Ihr Fahrzeug vom Hyundai Händler an Sie ausgeliefert wurde. Das Fahrzeug muss auch in den Aktionszeitraum fallen und für VOUCHER und FLATRATE berechtigt sein. Wenn Sie sich bei myHyundai mit der Kufvertragsnummer registrieren und das Fahrzeug an Sie noch nicht ausgeliefert wurde, müssen Sie warten, bis Sie das Fahrzeug übernommen haben. Ihr Hyundai Händler kann Ihnen gerne Auskunft geben, ob Ihr Fahrzeug für VOUCHER oder FLATRATE berechtigt ist.